Dieser Abschnitt fasst die Arbeit zusammen, die zur Erstellung des Inhalts- und Umfangsbasisplans notwendig war.
Ein Basisplan ist eine offiziell genehmigte Version eines Arbeitsergebnisses, das ausschließlich durch formelle Änderungsverfahren modifiziert werden darf und als Maßstab für den Vergleich mit den tatsächlichen Ergebnissen dient. Er fungiert somit als Referenzpunkt zur Leistungsmessung.
Der Inhalts- und Umfangsbasisplan umfasst die Beschreibung des Projektinhalts und -umfangs, und den Projektstrukturplan bis hinunter auf die Ebene der Arbeitspakete. Als genehmigter Dokumentensatz für die Projektleitung ist er verbindlich und unterliegt strikten Änderungskontrollprozessen. Weder der Projektmanager noch Teammitglieder dürfen diesen oder einen anderen Basisplan ohne ein formelles Änderungsverfahren ändern.
Die Bündelung der Beschreibung des Projektumfangs und -inhalts, des Projektstrukturplans und der Arbeitspakete ergibt der Inhalts- und Umfangsbasisplan, der den Rahmen dessen definiert, was im Projekt umgesetzt werden soll.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Inhalts- und Umfangsbasisplan einer der drei klassischen Basispläne in der Projektplanung ist, neben dem Termin- und dem Kostenbasisplan. Für detailliertere Informationen sollten die Abschnitte zur Beschreibung des Projektinhalts und -umfangs, zum Projektstrukturplan sowie zu den Arbeitspaketen konsultiert werden.